Der Betriebskostenhilfeverein prüft Ihre Betriebskostenabrechnung, berät Sie zu allen Fragen der Rechtmäßigkeit Ihrer Abrechnung, fertigt den Einspruch und schickt diesen an den Vermieter/ Verwalter. Wir prüfen Belege und führen den weiteren außergerichtlichen Schriftverkehr.
Folgende Fehler treten besonders häufig in der Praxis auf:
- die Brennstoffkosten sind unwirtschaftlich hoch, weil der Vermieter den Anbieter nicht wechselt und/oder einen ungünstigen Tarif nutzt,
- der Vermieter legt Kosten um, die ihm nach dem Inhalt des Mietvertrages nicht zustehen, z.B. Wartung Rauchwarnanlage, Dachrinnenreinigung, Wartung Feuerlöscher usw.
- die Kosten-/Verbrauchsentwicklung ist unplausibel und wird auch nicht erläutert
- für den Hauswart werden Arbeiten abgerechnet, die mit Betriebskosten nichts zu tun haben
- es wird die falsche (zu große) Wohnfläche zugrunde gelegt.