Unsere Angebote

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Unsere Leistungen

Prüfung

Der Betriebskostenhilfeverein prüft Ihre Betriebskostenabrechnung, berät Sie zu allen Fragen der Rechtmäßigkeit Ihrer Abrechnung, fertigt den Einspruch und schickt diesen an den Vermieter/ Verwalter. Wir prüfen Belege und führen den weiteren außergerichtlichen Schriftverkehr. 
Folgende Fehler treten besonders häufig in der Praxis auf:

- die Brennstoffkosten sind unwirtschaftlich hoch, weil der Vermieter den Anbieter nicht wechselt und/oder einen ungünstigen Tarif nutzt,

- der Vermieter legt Kosten um, die ihm nach dem Inhalt des Mietvertrages nicht zustehen, z.B. Wartung Rauchwarnanlage, Dachrinnenreinigung, Wartung Feuerlöscher usw.

- die Kosten-/Verbrauchsentwicklung ist unplausibel und wird auch nicht erläutert

- für den Hauswart werden Arbeiten abgerechnet, die mit Betriebskosten nichts zu tun haben

- es wird die falsche (zu große) Wohnfläche zugrunde gelegt.

MIETMÄNGEL

Welche Rechte hat der Mieter bei Schimmel, Baulärm, Wasserrohrbruch und sonstigen Mängeln in der Mietsache? 
Wie sind diese Rechte anzumelden?
Der Betriebskostenhilfeverein berät Sie, wie man sich bei Vorliegen eines Mangels richtig verhält, damit Ansprüche nicht verloren gehen und zur Höhe der angemessenen Minderung.

Kaution

Ab wann hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution? Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Forderungen verrechnen? Kann der Mieter die letzten Mieten einbehalten und mit der Kaution verrechnen? Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, bis die letzte Betriebskostenabrechnung vorliegt?
Alle Fragen werden Ihnen unsere Rechtsberater, die seit Jahren schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig sind, in einem Beratungsgespräch beantworten.

Mieterhöhungsverlangen nach Vergleichsmiete

Ein Mieterhöhungsverlangen formell ordnungsgemäß zu erstellen ist nicht leicht. Es sind viele Voraussetzungen einzuhalten, bei deren Nichtbeachtung die Erhöhung nicht oder später oder in geringerer Höhe greift, z.B.
Werden Sperrfrist und Kappungsgrenze beachtet?
Wurde das Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß begründet?
Wir prüfen Ihre Mieterhöhung, ob diese formal und inhaltlich korrekt ist und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch über die weitere Vorgehensweise.

Wohnflächenbemessung

Bei Mieterhöhungsverlangen und Betriebskostenabrechnungen kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an. Hier gibt der BGH seine 10%-Rechtsprechung auf.
Nach der WohnflächenVO kann die Balkonfläche nur noch zu 25 % berücksichtigt werden.
Der Betriebskostenhilfeverein führt für seine Mitglieder, in Zusammenarbeit mit einer Bauingenieurin, Wohnflächenvermessungen mit einem Speziallasergerät durch und wertet mit Ihnen im Beratungsgespräch die Ergebnisse aus. 

Renovierungspflichten
Was tun bei Auszug?

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind viele Schönheitsreparaturabreden in Wohnraummietverträgen unwirksam. Der Mieter muss insbesondere am Ende nicht renovieren und kann besenrein zurückgeben, obwohl im Mietvertrag etwas anderes steht. Bei Auszug entsteht zudem häufig Streit darüber, welche Arbeiten der Mieter zu erledigen und für welche Schäden er aufzukommen hat. Insbesondere die Höhe der Schäden ist oft ein Streitthema. 
Wir beraten Sie, wie eine Wohnungsrückgabe rechtlich vorbereitet werden kann, um späteren Streit und Beweislastprobleme zu vermeiden. Wir beraten Sie, wie man auf unberechtigte Schadenersatzforderungen des Vermieters reagiert.
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